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    Rücknahme Elektro-Geräte

    Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG 3) verpflichtet Händler und Dich als Verbraucher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nicht mehr benötigten Elektro- und Elektronikgeräten. 

    Wir nehmen daher Dein Alt-NUINDIE zurück, um eine fachgerechte Entsorgung in Kooperation mit einem professionellen Entsorgungsunternehmen zu gewährleisten. Mit dem E-SCHROTT-RÜCKGABE­FINDER findest Du eine Stelle in der Deiner Nähe: https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org

    Altgeräte-Kennzeichnung 

    Durchgestrichene Hausmülltonne

    Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne markiert sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist verpflichtet, diese bei einer zugelassenen Rücknahmestelle abzugeben. Das kann ein lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof sein.

     

    Batterien/Akkus/Lampen

    Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut (also den Geräten entnehmbar sind), sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vor der Rückgabe getrennt werden.