Informationen gemäß Elektrogesetz (ElektroG) als Vertreiber

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) verpflichtet uns als Vertreiber und Dich als Verbraucher zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nicht mehr benötigten Elektro- und Elektronikgeräten.

Wir nehmen daher Dein Alt-Gerät unentgeltlich zurück, um eine fachgerechte Entsorgung in Kooperation mit einem professionellen Entsorgungsunternehmen zu gewährleisten. Mit dem E-SCHROTT-RÜCKGABEFINDER findest Du eine geeignete Stelle in der Deiner Nähe: https://e-schrott-entsorgen.org/index.html

Altgeräte-Kennzeichnung

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne markiert sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist verpflichtet, diese bei einer zugelassenen Rücknahmestelle abzugeben. Das kann ein lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof sein.

Batterien/Akkus/Lampen

Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vor der Rückgabe getrennt werden. Sie müssen von dem restlichen Gehäuse der Lampe getrennt entsorgt werden.